Brandschutzpläne

Unter einem Brandschutzplan versteht man einen normgerechten Grundrissplan von einem Gebäude (-komplex), in dem alle maßgeblichen Brandschutzeinrichtungen und Fluchtwege dokumentiert sind. Der Begriff wird in der Regel als Oberbegriff für Feuerwehrpläne sowie Flucht- und Rettungspläne verwendet.

Was genau sind Brandschutzpläne?

Eine Übersicht

Brandschutzplan:

Brandschutzpläne sind normgerechte Grundrisse von Gebäuden, bei denen alle relevanten Einrichtungen des Brandschutzes und der Fluchtwege dargestellt sind.

Eine Art der Brandschutzpläne sind Feuerwehrpläne sowie Feuerwehrlaufkarten. Diese helfen den Einsatzkräften der Feuerwehr bei einem Einsatz eine schnelle Orientierung innerhalb des Gebäudes zu bekommen.

Im Gegensatz hierzu gibt es Flucht- und Rettungspläne und Bestuhlungspläne, die den Personen innerhalb des Gebäudes bei einem Brand oder Notfall, den schnellsten und sichersten Weg aufzeigen, das Gebäude zu verlassen.

Was wird im Brandschutzplan dokumentiert?

Was in einem Brandschutzplan dokumentiert wird, hängt von dem jeweiligen Plan ab.

Für die Feuerwehrpläne und die Feuerwehrlaufkarten werden detaillierte Informationen für die Einsatzkräfte dokumentiert, wie z.B. Angaben zu Gefährdungspotenzialen, Bedieneinrichtungen der Anlagentechnik, Lösch- und Meldeeinrichtungen usw.

In den Bestuhlungs- Flucht- und Rettungsplänen hingegen werden Informationen über den Verlauf von Rettungswegen, Sammelstellen, anleiterbare Stellen, Verhalten im Brandfall usw. dargestellt.

Brandschutzpläne

Unsere Leistungen im Überblick

Feuerwehrpläne

Bessere Beurteilung

Was sind Feuerwehrpläne?

Feuerwehrpläne dienen zur schnellen Orientierung und sollen dabei helfen, im Notfall die Lage vor Ort besser beurteilen zu können. Sie sind Teil eines umfassenden Objektschutzes. Feuerwehrpläne müssen gemäß DIN 14095 und den besonderen Anforderungen der jeweiligen örtlichen Feuerwehr ausgeführt werden.

Welche Informationen müssen enthalten sein?

Der Feuerwehrplan beinhaltet einen vorbereiteten Plan für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen im bzw. am Objekt. Feuerwehrpläne enthalten stets allgemeine Objektinformationen, einen Übersichtsplan und die Geschosspläne. Zusätzlich können Sonderpläne und weitere textliche Erläuterungen notwendig sein.
Feuerwehrpläne sind durch den Betreiber oder den Eigentümer der Anlage mit der zuständigen Brandschutzdienststelle oder örtlichen Feuerwehr abzustimmen.

Besteht hierfür eine Verpflichtung?

Feuerwehrpläne gehören nicht in jedem Fall zu den Bauvorlagen. Sie können jedoch in Abhängigkeit von Lage, Art und Nutzung des Objektes durch die Baugenehmigungsbehörde verlangt werden.

Feuerwehrlaufkarten

Sichere Orientierung

Was sind Feuerwehrlaufkarten?

Feuerwehr-Laufkarten sind ein Hilfsmittel, mit dem sich die Einsatzkräfte der Feuerwehr im Brandfall orientieren. Sie helfen dabei, den ausgelösten Brandmelder schnell und sicher zu finden. Auf diese Weise wird die schnelle Lokalisierung des Brandortes sichergestellt.

Welche Informationen müssen enthalten sein?

Feuerwehrlaufkarten enthalten die jeweiligen Brandmelder einer Meldegruppe der Brandmeldezentrale (BMZ), den Standort der BMZ, das Feuerwehrschlüsseldepot (FSD), die Übertragungseinrichtung (UE), das Feuerwehr-Bedienfelds (FBF), das Feuerwehr-Anzeigetableaus (FAT) sowie den Zugang zum Gebäude.

Die Feuerwehrlaufkarten sind beidseitig bedruckt. Auf der Vorderseite ist der Weg von der BMZ zu der entsprechenden Meldegruppe dargestellt, während auf der Rückseite die Brandmelder mit ihrer eindeutigen Nummer dargestellt werden.

Besteht hierfür eine Verpflichtung?

Feuerwehr-Laufkarten werden, wie auch die Feuerwehrpläne, objektspezifisch und nach den Vorgaben der örtlichen Feuerwehr erstellt und in einem Aufbewahrungskasten an der Brandmeldezentrale bereit gehalten. Feuerwehr-Laufkarten müssen gut lesbar und übersichtlich aufgebaut sein.

Sie werden immer dann benötigt, wenn eine Brandmeldeanlage installiert ist und sind Voraussetzung für die Aufschaltung der Brandmeldezentrale bei der zuständigen Feuerwehr.

Flucht- und Rettungspläne

Sichere Eigenrettung

Was sind Flucht- und Rettungspläne?

Ein Flucht- und Rettungsplan wird nach DIN ISO 23601 bzw. DIN 4844 erstellt. Er enthält alle notwendigen Angaben, die im Brand- bzw. Notfall für die Eigenrettung wichtig sind.

Welche Informationen müssen enthalten sein?

Der Plan enthält Angaben über die bestehenden Fluchtwege, Sammelstelle, Feuerlösch- und Meldeeinrichtungen, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Verhaltensregeln im Notfall. Er soll die Voraussetzung dafür schaffen, dass sich die betroffenen Personen im Gefahrenfall richtig verhalten. Er regelt die Rettung gefährdeter Personen und schafft eine schnelle Übersicht, über die vorhandenen Hilfsmittel wie zum Beispiel Feuermelder, Feuerlöscher, Löschdecken und Tragen.

Besteht hierfür eine Verpflichtung?

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Arbeitsstättenverordnung) muss der Arbeitgeber für seine Arbeitsstätte einen oder auch mehrere Flucht- und Rettungspläne an geeigneten Stellen aushängen, sofern die Lage, die Ausdehnung und die Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.

Bestuhlungspläne

Effektive Nutzung

Was sind Bestuhlungspläne?

Ein Bestuhlungsplan zeigt die Art der Bestuhlung (z. B. Bankettbestuhlung, Theaterbestuhlung, Blocktafel) inklusive der Plätze für Rollstuhlbenutzer, die Bühne oder Szenenfläche, die Anzahl und Breite der Notausgänge und den Verlauf der Rettungswege.

Welche Informationen müssen enthalten sein?

Der Bestuhlungsplan enthält Angaben über die Anzahl und Anordnung der Sitzplätze, die Maße der Sitzreihen und deren Abstände, die Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege, der Zugänge und Ausgänge und Hinweise auf spezielle Bereiche wie Notausgänge oder Behindertenplätze

Diese Angaben sind notwendig, um die Sicherheit und den Komfort der Besucher zu gewährleisten, insbesondere in Hinblick auf Brandschutz und Evakuierung im Notfall.

Besteht hierfür eine Verpflichtung?

Für alle Versammlungsstätten, die der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO/SBauVO) des jeweiligen Bundeslandes unterliegen, ist ein Bestuhlungsplan erforderlich.

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